Teampartnerbedingungen

Allgemeine Teampartnerbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Teampartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Teampartnervertrages zwischen BasisNatur, Weg an der Löbau 12, 02708 Löbau, vertreten durch den Inhaber Stefan Jäger, geschäftsansässig an gleicher Adresse (im Folgenden: BasisNatur) E-Mail-Adresse: support@basisnatur.de und dem selbständig tätig werdenden Teampartner.

(2) BasisNatur erbringt Leistungen gegenüber Teampartnern nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) BasisNatur vertreibt Waren an Teampartner. Teampartner sollen die Waren für BasisNatur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung weiterverkaufen und/oder vermitteln, so dass das Erbringen des Wiederverkaufs und/oder der Vermittlung der Waren die Grundlage des Geschäfts eines Teampartners bildet.

(2) Teampartner können sich kostenlos auf dem Internetauftritt von BasisNatur registrieren und erhalten für ihre Tätigkeit eine statusabhängige Provision am Warenumsatz nach Maßgabe des Marketingplans in seiner im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung, der Teil dieser Allgemeinen Teampartnerbedingungen ist.

(3) Teampartner können Waren über eine Subdomain von BasisNatur oder auf anderem Weg verkaufen, soweit der Verkauf nicht untersagt ist. Werden Waren über die Subdomain verkauft, versendet BasisNatur die Waren direkt an die Kunden und die Teampartner können ihre relevanten Geschäftsdaten (Verkaufszahlen, Umsätze, Provision usw.) über das kostenlos von BasisNatur zur Verfügung gestellte „back office“ ihrer Subdomain einsehen.

(4) Ungeachtet der Vertriebsmöglichkeit über eine Subdomain können Teampartner Waren direkt bei BasisNatur zum Einkaufspreis erwerben. Der Einkaufspreis richtet sich ebenfalls nach dem Marketingplan. In diesem Fall versendet BasisNatur die Waren an die Teampartner, die den weiteren Versand eigenständig organisieren müssen.

(5) Der Provisionsanspruch nach Maßgabe des Marketingplans entsteht nur, wenn zwischen BasisNatur und dem Käufer ein nicht mehr widerruflicher Vertrag zustande gekommen ist. Ein Provisionsanspruch entsteht daher insbesondere dann nicht, wenn der Vertrag durch den Käufer rechtswirksam angefochten wurde oder widerrechtlich zustande gekommen ist oder der Vertrag mit dem Käufer unter Missachtung der Bedingungen über den Vertrieb (§ 7) durch den Teampartner, seine Erfüllungsgehilfen oder durch betrügerische Maßnahmen zustande gekommen ist.

(6) Sofern Kunden eines Teampartners weitere Kunden nachweislich (z.B. über Kundenlinks) zum Kauf veranlassen (Kunde-wirbt-Kunde), erhalten Teampartner nach Maßgabe des Marketingplans vom Nettowarenwert (in Abzug sind Versand und Umsatzsteuer zu bringen) 10% des mit dem Provisionswertfaktor entsprechend dem Marketingplan multiplizierten Nettowarenwertes. Die Kunden des Teampartners erhalten 10% des Nettowarenwertes ihres letzten Kaufes zurückerstattet, ohne dass eine Multiplikation mit dem Provisionswertfaktor vorzunehmen ist.

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein Gewerbe betreiben, möglich.

(2) Bei Kapitalgesellschaften ist der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber BasisNatur jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.

(3) Bei Personengesellschaften ist der Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine juristische Person oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber BasisNatur jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.

(4) Bei natürlichen Personen ist der Betrieb des Gewerbes durch Vorlage der Gewerbeanmeldung nachzuweisen. Liegt die Gewerbeanmeldung mehr als ein Jahr zurück, ist der Nachweis durch Vorlage einer nicht mehr als drei Monate zurückliegenden Kammerbestätigung (z.B. IHK), einer Umsatzsteuervoranmeldung oder durch die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu führen.

(5) Werden die nach Absätzen 2 bis 4 erforderlichen Nachweise nicht erbracht, kann BasisNatur die Konten des jeweiligen Teampartners sperren.

(6) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

(7) Der Teampartner kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Teampartner bei BasisNatur online oder offline registrieren. Bei der Registrierung ist der Teampartner verpflichtet, den Teampartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und den Antrag sodann an BasisNatur zu übermitteln. Bei einer Online-Registrierung akzeptiert der Teampartner durch aktives Setzen eines Hakens die Teampartnerbedingungen. Bei einer Offline-Registrierung müssen die Teampartnerbedingungen unterschrieben werden. In beiden Fällen müssen diese Allgemeinen Teampartnerbedingungen ebenso wie der Marketingplan zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert werden.

(8) Die Annahme erfolgt in der Regel binnen vier Wochen nach Eingang des ordnungsgemäßen Antrags schriftlich oder elektronisch durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Übersendung des mit dem Antrag bestellten Startpakets.

(9) BasisNatur behält sich das Recht vor, Teampartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.

(10) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (4) und (6) geregelten Pflichten ist BasisNatur ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Teampartnervertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich BasisNatur für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.

(11) Ein Teampartner, der bereits gekündigt wurde, kann sich frühestens nach zwölf Monaten erneut registrieren, sofern er dazwischen keine Aktivitäten für BasisNatur entfaltet hat.

§ 4 Status des Teampartners als Unternehmer

(1) Der Teampartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Teampartner sind weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von BasisNatur. Es gibt keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Teampartner unterliegen keinen Weisungen von BasisNatur und tragen das vollständige unternehmerische Risiko ihres geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung sämtlicher geschäftlichen Kosten.

(2) Der Teampartner ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Teampartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für BasisNatur erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. BasisNatur behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Teampartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von BasisNatur werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Teampartner entrichtet.

§ 5 Pflichten des Teampartners

(1) Der Teampartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

(2) Dem Teampartner ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von BasisNatur, deren Teampartner, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam).

(3) Der Teampartner ist verpflichtet, seine jährlichen Software und Lizenzgebühr für Subdomain / Mein Office etc. in Höhe von derzeit 50 Euro netto reichtzeitig zu begleichen.

(4) Die Waren von BasisNatur dürfen im Rahmen des geltenden Rechts in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Teampartner vorgestellt und verkauft werden. Dem Teampartner ist es untersagt, die Waren auf Messen, in Supermärkten und Fernsehverkaufssendungen anzubieten oder in einer sonstigen vergleichbaren Weise zu vertreiben.

(5) Dem Teampartner ist es untersagt, die Waren zu einem anderen Preis als BasisNatur anzubieten oder in sonstiger Weise einen Rabatt zu gewähren (Preisbindung).

(6) Dem Teampartner ist es untersagt, unwahre Aussagen zu verbreiten oder Aussagen über eine heilende Wirkung über die Waren zu treffen.

(7) Dem Teampartner ist es untersagt, den Eindruck zu erwecken, dass er im Auftrag oder im Namen von BasisNatur handelt. Er darf keine Handlungen im Namen von BasisNatur vornehmen.

(8) Dem Teampartner ist es untersagt, sich in irgendeiner Weise negativ oder gesetzeswidrig über andere Teampartner oder sonstige mitwerbende Unternehmen zu äußern.

(9) Dem Teampartner ist es untersagt, sämtliche von BasisNatur zur Verfügung gestellten Materialien, die urheberrechtlichen Schutz genießen, weder ganz noch in Auszügen zu vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten oder eine zu BasisNatur zugehörige Marke oder ein sonstiges geschütztes Recht ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu verwenden. Dem Teampartner ist es allerdings gestattet, Produktfotos des Internetauftritts von BasisNatur zu verwenden, um diese für seinen Online-Shop oder zur Werbemittelherstellung zu nutzen.

(10) Dem Teampartner ist es untersagt, Presseanfragen zu BasisNatur zu beantworten. Er hat Presseanfragen unverzüglich an BasisNatur weiterzuleiten.

(11) Dem Teampartner ist es untersagt, die im Rahmen seiner Tätigkeit gewonnenen Daten der Käufer entgegen gesetzlicher Vorgaben zu nutzen oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen.

(12) Dem Teampartner ist es untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von BasisNatur oder Informationen über die Unternehmensstruktur herauszugeben. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Teampartnervertrages fort.

(13) Dem Teampartner ist es untersagt, Waren von BasisNatur in Staaten anzubieten, in denen der Vertrieb gegen geltende Gesetze verstößt. Sollte ein Teampartner dennoch Waren in solchen Staaten vertreiben, geschieht dies auf eigene Verantwortung.

(14) Dem Teampartner ist es untersagt, Provisionsansprüche unter Umgehung des Marketingplanes zu schaffen.

(15) Dem Teampartner ist es untersagt, die Teampartner von BasisNatur für den Vertrieb von anderen Produkten abzuwerben.

(16) Dem Teampartner ist es auf der Subdomain untersagt, andere Produkte nebst Produkten von BasisNatur anzubieten.

(17) Dem Teampartner ist es untersagt, durch den Abschluss eines Teampartnervertrages gegen andere Teampartner oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

§ 6 Abmahnung, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

(1) Bei einem erstmaligen Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Teampartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch BasisNatur unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung der Pflichtverletzung. Die hierdurch entstehenden Abmahnkosten sind vom Teampartner zu ersetzen.

(2) Der Teampartner haftet für alle Schäden, die BasisNatur durch eine Pflichtverletzung des Teampartners entstehen, außer der Teampartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

(3) Der Teampartner stellt BasisNatur, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Teampartners gegen geltendes Recht von der Haftung frei. Der Teampartner hat in diesem Fall sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die BasisNatur hierdurch entstehen.

§ 7 Anpassung der Preise und Provisionen

BasisNatur behält sich im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage, vor, die von dem Teampartner zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile oder den Marketingplan zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern. Die Änderung teilt BasisNatur dem Teampartner innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor deren Wirksamwerden in Textform mit. Erhöhungen der Preise um mehr als fünf Prozent gegenüber dem zuletzt vereinbarten Preis oder Änderungen am Marketingplan zu Lasten des Teampartners geben dem Teampartner das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, werden diese Vertragsbestandteil. Im Fall eines Widerspruchs ist BasisNatur berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 8 Provisionsauszahlung

(1) BasisNatur zahlt die angefallene Provision im Rahmen einer monatlichen Abrechnung an die Teampartner aus. Nachträglich anfallendes Storno als Folge von beispielsweise Widersprüchen oder Vertragsanfechtungen wird im Rahmen der nächstmöglichen Abrechnung im Provisionskonto verrechnet.

Werden Waren über das Modell Kunde-wirbt-Kunde (§ 2 Abs.6) verkauft, wird das so dem Teampartner entstehende Guthaben mit der nächsten Eigenbestellung / Rechnung verrechnet.

(2) BasisNatur ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist BasisNatur zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle nach diesen Teampartnerbedingungen oder von Gesetz wegen erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen.

(3) BasisNatur ist berechtigt, Forderungen, die BasisNatur gegen den Teampartner zustehen, mit deren Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Teampartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Werbemittel, Zuwendungen

Kostenlose Zuwendungen von BasisNatur gegenüber Teampartnern begründen keinen Anspruch auf künftige, gleichgerichtete Leistungen. Sie können jederzeit beendet werden.

§ 10 Sperrung des Teampartners

BasisNatur behält sich das Recht vor, Teampartner aus wichtigem Grund zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

§ 11 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

(1) Der Teampartnervertrag wird auf unbestimmte Zeit vereinbart und kann durch jede Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(2) BasisNatur hat das Recht den Teampartnervertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Teampartner als Wiederverkäufer in den letzten 12 Monaten keine Waren eingekauft hat. Dieses Kündigungsrecht greift nicht, sofern der Teampartner statt eines Wareneinkaufs durch Direktvermittlungen oder durch Gesamtwarenumsätze in Höhe von mindestens 1.000,00 € abzüglich Versandkosten in den letzten 12 Monaten erzielt hat. BasisNatur wird dem Teampartner eine solche außerordentliche Kündigung 14 Tage vor Aussprache per E-Mail an die von ihm im System hinterlegte Adresse ankündigen.

(3) Außerordentliche Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert. Ordentliche Kündigungen können auch in Textform erfolgen.

§ 12 Kein Gebietsschutz

Dem Teampartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

§ 13 Trennung /Auflösung bei juristischen Personen

Für den Fall, dass eine juristische Person ihre Gesellschaft intern beendet, darf nach der Trennung, Auflösung oder sonstiger nur eine Teampartnerposition verbleiben. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches Mitglied / welchen Gesellschafter die Teampartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies BasisNatur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen.

Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Teampartnerschaft bei BasisNatur behält sich BasisNatur das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Teampartners, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Teampartnerbedingungen oder zu einem Verstoß gegen geltendes Recht führt.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BasisNatur. Besteht die Leistung aus teilbaren Leistungen, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle in Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Forderungen durch den Teampartner beglichen worden sind. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem Grund im Sinne des Eigentumsvorbehaltes ist BasisNatur berechtigt, die Ware zurückzunehmen. BasisNatur ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Teampartners anzurechnen.

(2) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Teampartner nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Teampartner ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von BasisNatur gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Teampartner tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte an BasisNatur ab; BasisNatur nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Teampartner ist widerruflich ermächtigt, die an BasisNatur abgetretenen Forderungen treuhänderisch für BasisNatur im eigenen Namen einzuziehen. BasisNatur kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Teampartner mit wesentlichen Verpflichtungen wie beispielsweise der Zahlung gegenüber BasisNatur in Verzug ist; im Fall des Widerrufs ist BasisNatur berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

(3) Bei Pfändungen oder sonstiger Zugriffe Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware hat der Teampartner BasisNatur unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Teampartner bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Produkten bestehenden Rechte hinzuweisen. Soweit der Dritte keine Kostenerstattung leisten kann, haftet der Teampartner für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung.

(d) BasisNatur verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Teampartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§ 15 Rügepflicht

Der Teampartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, schriftlich bei BasisNatur geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und die Mängelhaftung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen. Pakete, die bei Anlieferung äußerlich leicht erkennbare Schäden aufweisen, dürfen nicht angenommen werden. In diesem Fall wird das Paket frachtfrei zurück geliefert und die Transportversicherung greift. Die Ware wird dann selbstverständlich nochmals neu und unverzüglich ausgeliefert.

§ 16 Haftungsausschluss

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet BasisNatur nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch BasisNatur, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BasisNatur, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Für Schäden, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet BasisNatur nur im Fall eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von BasisNatur, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 17 Widerrufsrecht

Sie registrieren sich bei BasisNatur als Unternehmer. Demnach steht ihnen von Gesetzes wegen kein Widerrufsrecht zu. BasisNatur räumt ihnen jedoch ein vertragliches Widerrufsrecht ein. Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von sieben Tagen nach der Übermittlung Ihres Vertragsantrages ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen und erhalten im Gegenzug die Erstattung des vollständigen Kaufpreises sämtlicher bis dahin erworbene Waren oder des Startersets, sofern die Waren oder die Waren des Startersets unbenutzt, ungeöffnet und wiederverkäuflich sind.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie BasisNatur mittels einer eindeutigen Nachricht über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Infolge des Widerrufs sind sie verpflichtet die erworbenen Waren zurückzusenden.

§ 18 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung auf dem Internetauftritt von BasisNatur ist Teil dieser allgemeinen Teampartnerbedingungen. Teampartner müssen alle von Gesetz wegen erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten ihrer Käufer/Seitenbesucher ergreifen.

§ 19 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teampartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sofern der Teampartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von BasisNatur.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) BasisNatur ist zu einer Änderung der Allgemeinen Teampartnerbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. BasisNatur wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist BasisNatur berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Teampartner die Änderung ausdrücklich an.

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Teampartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(3) Falls diese Allgemeinen Teampartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Teampartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.

(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Teampartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

Stand der Allgemeinen Teampartnerbedingungen: 29.07.2019

 
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